Garantieerklärung
Katadyn, Steripen, Optimus
1. Allgemeines
Katadyn Wasserfilter und Optimus Kocher sind Qualitätsprodukte aus hochwertigen Materialien. Alle Produkte werden sorgfältig hergestellt und sowohl während der Fertigung als auch vor der Auslieferung einer umfassenden Qualitätskontrolle unterzogen.
Katadyn Produkte AG gewährt auf Wasserfilter von Katadyn und Kocher von Optimus eine freiwillige Herstellergarantie (Garantie) auf Material- und Verarbeitungsfehler gemäß den nachstehenden Bedingungen.
Durch diese Garantieerklärung werden weder die Gewährleistungsrechte noch sonstige bestehenden gesetzlichen Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer eingeschränkt.
2. Garantiegeber
Garantiegeber ist die
Katadyn Produkte AG
Pfäffikerstrasse 37
8310 Kemptthal
Schweiz
Tel.: +41 44 839 21 11
Fax.: +41 44 839 21 99
info(at)katadyn.ch
3. Garantie-Produkte; Garantieumfang
Diese Garantie gilt für Wasserfilter von Katadyn und Kocher von Optimus, die bei einem autorisierten Fachhändler, Vertriebspartner oder in einem Online-Shop der Katadyn-Gruppe erworben wurden.
Nicht umfasst von der Garantie sind Chemikalien und Reinigungsprodukte, Kochgeschirr und Besteck, Lebensmittel, Schäden und Fehlfunktionen aufgrund von Unfällen, unsachgemäßer Behandlung oder Nachlässigkeit sowie Produktveränderungen aufgrund normaler Abnutzung und Verschleiß. Als Verschleißteile gelten unter anderem Filterelemente, Dichtungen, Pumpleder, Wasser- und Benzinschläuche, Schwimmer und Vorfilter.
4. Garantienehmer; keine Übertragbarkeit der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für den Käufer des Garantie-Produkts (Garantieinhaber). Die Garantie ist nicht auf Dritte übertragbar.
a. Dauer und Beginn
Die Laufzeit der Garantie beträgt
· 2 Jahre für Katadyn-Wasserfilter und UV-Steripen mit Ausnahme des Katadyn Pocket Filters;
· 2 Jahre für Optimus-Kocher;
· 20 Jahre für Katadyn Pocket Water-Microfilter.
Die Garantielaufzeit beginnt mit dem Kauf; beim Versendungskauf ab dem Zeitpunkt des Produkt-Versands an den Käufer.
b. Räumlicher Geltungsbereich
Die jeweilige Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union sowie den Vertragsstaaten eines Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz erworben wurden.
5. Garantiefall
Ein Garantiefall liegt vor, wenn ein Garantie-Produkt trotz sachgemäßem Gebrauch aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern Mängel aufweist.
Kein Garantiefall liegt vor, bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Garantie-Produkts oder Überbeanspruchungen anderer Art, Nichtbefolgen der Betriebsanleitung, Nichtdurchführung von regelmäßig vorgeschriebenen Wartungen, Installation von Ersatzteilen, die nicht ursprünglich für das Garantie-Produkt vorgesehen waren oder mit diesem nicht kompatibel sind sowie bei jeder sonstigen baulichen Veränderung des Garantie-Produktes.
6. Geltendmachung und Erfüllung des Garantieanspruchs
Die Geltendmachung eines Garantiefalls setzt voraus, dass der Garantieinhaber das Garantie-Produkt vollständig montiert und zusammen mit dem Original-Kaufbeleg einer der folgenden Stellen vorlegt oder übersendet:
- dem Händler, bei dem der Garantieinhaber das Garantie-Produkt erworben hat,
- einer Katadyn-Landesvertretung im Land des Käufers (soweit vorhanden)
oder
- der Katadyn Produkte AG,
Pfäffikerstrasse 37
8310 Kemptthal
Schweiz
Tel.: +41 44 839 21 11
Fax.: +41 44 839 21 99
info(at)katadyn.ch
Die Kosten der Vorlage des Garantie-Produktes beim Garantiegeber bzw. einer der oben aufgeführten Stellen hat der Garantieinhaber zu tragen.
Zur Erfüllung des Garantieanspruchs wird das defekte Produkt nach Wahl von Katadyn repariert oder durch ein entsprechendes Modell ersetzt. Ersetzte Teil gehen in das Eigentum von Katadyn über.
Die Erfüllung eines Garantieanspruchs verlängert nicht die Laufzeit der Garantie für das Garantie-Produkt; auch setzt sie keine neue Garantielaufzeit in Gang. Entsprechend endet die Garantie für eingebaute bzw. ausgetauschte Ersatzteile mit Ablauf der Garantie des ursprünglich erworbenen Garantie-Produktes.